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   VGH Baden-Württemberg, 08.12.1987 - 15 S 1890/87   

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VGH Baden-Württemberg, 08.12.1987 - 15 S 1890/87 (https://dejure.org/1987,3971)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.12.1987 - 15 S 1890/87 (https://dejure.org/1987,3971)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - 15 S 1890/87 (https://dejure.org/1987,3971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172

    Abstrakte Normenkontrolle; Tenorierung; Klarstellungsinteresse; Rechtskraft;

    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs wird durch eine Mitbestimmungspflichtigkeit des Inhalts von Personalfragebogen nicht in verfassungswidriger Weise erschwert (so offenbar auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.12.1987, ZBR 1989, S. 154, in der dem Beschluß des BVerwG vom 02.08.1989, ZBR 1990, S. 52, vorausgegangenen Entscheidung, in der die Mitbestimmungspflichtigkeit des Inhalts von Personalfragebogen, die der Rechnungshof Baden-Württemberg zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung einsetzen wollte, trotz der Gewährleistung der Rechnungsprüfung in Art. 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg angenommen wurde).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 4 S 3321/88

    Umfang der Weisungsbefugnis gegenüber einem Beamten - Ausfüllen eines

    Über Art und Umfang der Auskunft, so insbesondere darüber, welche Auskünfte gegebenenfalls bei betroffenen Bediensteten zu erheben sind, entscheidet die Gemeinde in eigener Verantwortung (vgl. zum Auskunftsverlangen des Rechnungshofs Baden-Württemberg gegenüber einem Universitätsklinikum VGH Bad-Württ., Beschluß vom 8.12.1987, 15 S 1890/87, ZBR 1989, 154 = PersR 1988, 189, und dazu BVerwG, Beschluß vom 2.8.1989, ZBR 1990, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 5/06

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten durch in Krankenhäusern verwandten

    Auch hat das dadurch eingeräumte Mitbestimmungsrecht den Sinn zu gewährleisten, dass Beschäftigte bei einer formularmäßigen Erhebung ihrer personenbezogenen Daten nur Fragen beantworten müssen, die erkennbar einen sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis haben und für die nach Gegenstand und Umfang ein berechtigtes Auskunftsbedürfnis des Dienstherrn und Arbeitgebers besteht (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26.03.1985 -6 P 31.82 -, ZBR 1985, 174 = BayVBl 1985 634, und vom 02.08.1989 - 6 P 5.88 -, ZBR 1990, 52 = PersR 1989, 303; Beschlüsse des Senats vom 08.12.1087 - PL 15 S 1890/87-, PersR 1988, 189, und vom 02.03.1993 - PL 15 S 2133/92 -, RiA 1994, 310 = PersR 1993, 360; Hessischer VGH, Beschluss vom 14.11.1990 - PBV TK 974/90 -, PersR 1992, 251, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.11.1991 - 17 L 11/90 -, PersR 1992, 509).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - PL 15 S 2133/92

    Mitbestimmung des Personalrates: Erhebungsbogen für eine

    Die Frage auf Seite 1 nach einer Teilzeitbeschäftigung ist - als den äußeren rechtlichen Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses betreffend - im hier bedeutsamen Zusammenhang (nicht anders als etwa Fragen nach der dienstlichen Stellung oder der organisatorischen Einordnung) als sachbezogen zu erachten (vgl. Beschluß des Senats vom 8.12.1987, PersR 1988, 189).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91

    Mitbestimmung des Personalrates Erlaß über Feststellung der Wegstrecken zwischen

    Es geht bei dem Mitbestimmungsrecht ausschließlich um das -- formularmäßige -- Abfragen personenbezogener Daten mit dem Mittel des Fragebogens, wobei der Erhebungsbogen dem Beschäftigten gegenüber verwendet wird, um von ihm (ergänzende) Auskunft über seine Person, seine persönlichen Verhältnisse und seine Verwendung auf einem bestimmten Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluß v. 26.3.1985 -- 6 P 31.82 -- Buchholz 238.38 § 77 Nr. 1; Beschluß des erkennenden Senats vom 8.12.1987 -- 15 S 1890/87 -- PersR 1988, 189).
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